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Ablauf

Anfrage


Bei Interesse an einem Termin oder bei Fragen schicken Sie mir bitte eine E-Mail mit ihrem Anliegen oder rufen Sie mich an. Sollten Sie mich nicht erreichen, melde ich mich zeitnah bei Ihnen zurück.

 
Kosten

​Psychotherapie für Privatversicherte und Beihilfeversicherte

Wie auch bei anderen Facharztpraxen erhalten Sie eine Rechnung für Ihre Therapiesitzungen und reichen diese bei Ihrer Krankenversicherung / Beihilfestelle ein. Als Privatpraxis rechne ich, wie gesetzlich vorgeschrieben, nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) ab. Die Kosten können Sie dieser Patient*inneninformationsbroschüre der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung entnehmen.

Bitte informieren Sie sich bei ihrer Krankenversicherung vorab, welche Kosten übernommen werden. Hilfreiche Fragen sind:

  • Beinhaltet mein Vertrag die Übernahme der Kosten für eine ambulante Psychotherapie?

  • Welches Therapiekontingent wird in der Regel genehmigt, d.h., wie viele Therapiestunden sind pro Jahr vorgesehen?

  • In welchem Umfang werden die Kosten übernommen (voll oder anteilig)?

  • Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt

Psychotherapie für Selbstzahler*innen

Sie können Psychotherapie auch als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Vorteile hiervon sind:

  • Die Häufigkeit, Dauer und Anzahl der Gespräche können individuell an Ihren Bedarf angepasst werden.

  • Es muss keine Diagnose bei Ihrer Krankenversicherung hinterlegt werden.

  • Es entstehen keine bürokratiebedingten Wartezeiten.

  • Die Kosten können möglicherweise als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden.

Online Therapie


Gerne biete ich Ihnen auch online Videosprechstunden an. Nicht online stattfinden dürfen die psychotherapeutische Sprechstunde und Sitzungen im Rahmen einer Akuttherapie

 

Kurzfristige Absagen

Bitte beachten Sie, dass eine Terminabsage, die mich weniger als 48 Werktagsstunden vor dem Termin erreicht, zur Berechnung des vereinbarten regulären Honorars als Ausfallhonorar führt. Es sei denn es ist mir möglich den Termin spontan anderweitig zu vergeben.

Schweigepflicht

Als Psychotherapeutin bin ich zur Schweigepflicht verpflichtet. Dies bedeutet, dass ich keine Informationen über Sie an Dritte weitergeben darf, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung oder eine gesetzliche Ausnahme vor. Ebenso bin ich zum Schutz von persönlichen Daten, einschließlich deren sichere Aufbewahrung und Übermittlung verpflichtet.
 

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